Artikel 8 der Verfassung des Freistaates Bayern: Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayrischen Staatsangehörigen.
(kein Scherz!)
Artikel 8 der Verfassung des Freistaates Bayern: Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayrischen Staatsangehörigen.
(kein Scherz!)